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Corona-Überbrückungshilfe für KMU kommt

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für kleine und mittlere Unternehmen erträglicher zu gestalten, hat der Bund nun den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe freigemacht. Sie soll solchen Firmen zugutekommen, deren Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr deutlich eingebrochen ist.

Ab Mittwoch, 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren, auf der sie dann ab dem 10. Juli die Anträge für die betroffenen Unternehmen stellen können. Dabei können sie bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August bzw. 50.000 Euro pro Monat beantragen. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt dieser Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es maximal 5.000 Euro pro Monat. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium und die IHK betonen, dass die Antragstellung bei der IHK ausschließlich durch einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich ist. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen. So werde dem Missbrauch von Fördergeldern entgegen gewirkt. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München, erklärt dazu

„Die ordnungsgemäße Prüfung der Umsatzrückgänge erfordert Fachkenntnis und Erfahrung, die wir Steuerberater haben. Als Organ der Steuerrechtspflege können Steuerberater auch die Existenz und Identität der antragsstellenden Unternehmen bestätigen. Der Gesetzgeber setzt hier zu Recht auf das Gütesiegel ‚Steuerberater‘. Der Missbrauch von Fördergeldern wird dadurch wirksam verhindert.“

Überbrückungshilfe als „dringend benötigter Rettungsring“

Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern, sagt:

„Die Überbrückungshilfe wird für Tausende in Not geratene Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen der dringend benötigte Rettungsring sein. Vom Staat mit der Selbstverwaltung der Wirtschaft beauftragt, folgt die IHK für München und Oberbayern der Bitte des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und wird für die Bearbeitung der Anträge alle Ressourcen mobilisieren. Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen.“

Laut Bund solle die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könne ab dem 24. Juli folgen, so Sasse weiter. Es werde mit etwa 200.000 Anträgen gerechnet.

Die Überbrückungshilfe schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.


Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Info-Seite zur Überbrückungshilfe zusammengestellt.

Die Antragsplattform des Bundes ist hier online zu erreichen.

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