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Öffentliche Hand will Startups bei Auftragsvergabe fördern

Öffentliche Hand will Startups bei Auftragsvergabe fördern

Simon Tischer

Simon Tischer

Von Dezember 2015 bis Juni 2023 war Simon Tischer als Redakteur für Munich Startup tätig.

18. Januar 2019

3 Min. Lesezeit

Jedes Jahr kaufen Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen in Deutschland Leistungen in Höhe von über 350 Milliarden Euro ein, so das Bundeswirtschaftsministerium. EU-weit beläuft sich die Kaufkraft öffentlicher Auftraggeber etwa auf 14 Prozent des BIP. Die EU-Kommission möchte die öffentlichen Stellen befähigen, mit diesem enormen Marktvolumen Innovationen bei der Auftragsvergabe zu unterstützen und hat dazu einen Leitfaden herausgegeben.

In dem Leitfaden heißt es, es gehe bei den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr nur um die Frage wie etwas zu beschaffen ist. Die Vorschriften ließen nun auch Spielraum für Anreize dafür, was zu beschaffen ist, ohne dies jedoch im Einzelnen festzulegen. Sprich: Durch den Einkauf innovativer Leistungen sollen Innovationen in Europa befördert werden. Zum Hintergrund heißt es im Leitfaden:

„Bei jeder öffentlichen Auftragsvergabe hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob die gewählte Lösung nicht nur die förmlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch mit dem größtmöglichen Mehrwert im Hinblick auf die Qualität und die Kostenwirksamkeit sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen einhergeht und ob sie Chancen für den Anbietermarkt bietet.“

Öffentliche Hand als Venture Client

Beim angesprochenen Anbietermarkt hat die EU-Kommission insbesondere auch Startups im Visier, „die zwar vielleicht über Lösungen für einen bisher noch nicht gedeckten Bedarf verfügen, aber noch Schwierigkeiten haben, ihre Lösungen auf den Markt zu bringen.“ Öffentliche Auftraggeber könnten dann als „Lead Customer“ auftreten und „innovativen Unternehmen eine Möglichkeit eröffnen, ihre neuen Lösungen unter Praxisbedingungen zu prüfen.“

Die öffentliche Hand soll also gezielt innovativen Startups als Pilotkunde zur Verfügung stehen und damit andere Geldgeber zu Investitionen in die betreffenden Geschäftstätigkeiten ermutigen — öffentliche Auftraggeber als Venture Clients.

Startup-freundliche Auftragsvergabe und weniger Bürokratie

Als eine der größten Herausforderungen einer innovationsfördernden Auftragsvergabe nennt der EU-Leitfaden „die Gewinnung von Innovatoren, insbesondere von Startups im Hightech-Bereich und von innovativen KMU.“

Um das zu erreichen schlägt die Kommission eine ganze Reihe von Vergabeverfahren vor, die innovative Unternehmen einbinden sollen, wie Innovationspartnerschaften und Wettbewerbe. Außerdem sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um Startups zur Teilnahme zu ermutigen.

Eigenerklärungen von Unternehmen, ob sie sämtliche verwaltungstechnischen Anforderungen erfüllen, müssen diese etwa nur noch dann vorlegen, wenn sie für einen Zuschlag in Betracht kommen. Bescheinigungen erst unmittelbar vor Auftragsunterzeichnung vorzulegen, ist wirtschaftlich sinnvoller als die Vorlage bereits zu Beginn eines Verfahrens. Mit der elektronischen Fassung dieser Eigenerklärung — der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) — wird dieser Prozess nochmals vereinfacht. Die EEE ermöglicht die Wiederverwendung von Daten, um die Bearbeitung der Angebotsunterlagen für die Bieter zu beschleunigen. Dadurch wird das Verfahren sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Bieter erheblich erleichtert.


Der vollständige Leitfaden steht online zum Abruf bereit.

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